Schwimmwestenpflicht: Wo besteht eine Rettungswestenpflicht?

In Deutschland und den meisten EU-Staaten existiert keine einheitliche gesetzlich vorgeschriebene Schwimmwestenpflicht. Die Pflicht zur Rettungsweste ist jedoch (noch) Ländersache. Deswegen gibt es für einige Bundesländer und andere europäische Länder Vorschriften.

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in Deutschland gibt es genaue Vorschriften dahingehend, was als Schwimmhilfe und was als Rettungsweste zu bezeichnen ist. Die Begriffe Schwimmweste und Rettungsweste werden im allgemeinen Sprachgebrauch gerne synonym verwendet, was so jedoch nicht richtig ist.

Ausschlaggebend für die entsprechende Einteilung ist eine entsprechende europäische Norm, die Schwimmhilfen und Rettungswesten in verschiedene Normklassen einteilt. Die meisten Berichte, ganz gleich, ob in den Online- oder Printmedien sprechen jedoch von Schwimmwesten.



Was ist der Unterschied zwischen Schwimm- und Rettungswesten?

Als Schwimmhilfen werden Hilfsmittel klassifiziert, die bei einem Unfall auf dem Wasser das sofortige Untergehen verhindern. Diese Schwimmhilfen haben einen Auftrieb von 50 Newton, was fünf Kilogramm entspricht.

Da diese Hilfsmittel nicht ohnmachtssicher sind, sind sie nur für Gewässer geeignet, in denen schnelle Hilfe zu erwarten ist und für geübte Schwimmer. Ferner dürfen Schwimmhilfen in Westenform nicht mit Schwimmhilfen wie Schwimmflügeln, Schwimmreifen und anderen aufblasbaren Gegenständen verwechselt werden.

Rettungswesten werden in unterschiedliche Normklassen aufgeteilt, die als Leistungsklassen zum Schutz gegen Ertrinken bezeichnet werden. Die niedrigste Normklasse ist die Kategorie 50 mit 50 Newton beziehungsweise 5 Kilogramm Auftriebskraft.

Die Normklasse 100 beschreibt in geschützten Revieren und Binnengewässern verwendete Rettungswesten mit 100 Newton Auftriebskraft, was 10 Kilogramm entspricht. Die nächsthöhere Normklasse 150 erfasst Rettungswesten, die für die Anwendung in allen Gewässern geeignet ist, da diese eine Auftriebskraft von 150 beziehungsweise 15 Kilogramm aufweisen.

Diese Westen sind ohnmachtssicher, jedoch ist darauf zu achten, dass Träger von schwerer, wetterfester Kleidung eher das Bewusstsein verlieren und untergehen können als Träger mit leichter Kleidung.

Rettungswesten der Normklasse 275 mit 275 Newton oder 27,5 Kilogramm Auftriebskraft sind für die Verwendung unter sehr schwierigen Ausgangslagen und auf Hochsee geeignet. Für jede Normklasse werden zudem unterschiedliche Einsatzbereiche angeführt. Die Ohnmachtssicherheit wird von der getragenen Kleidung abhängig gemacht.



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EN- und ISO-Norm für Rettungswesten

In Deutschland werden Rettungswesten in der DIN EN ISO 12402-Norm erfasst, Schwimmwesten mit integriertem Harness (Sicherheitsgurt) werden in der DIN EN ISO 12401 geregelt.

In Europa existiert ferner die Schiffsausrüstungsrichtlinie MED 2014/90/EU (Maritime Equipment Directive), die nicht nur für die Schiffsausrüstung, sondern auch für Rettungswesten gilt.

Ausschließlich die Modelle, die das CE-Kennzeichen tragen, werden der Schwimmwestenpflicht in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ganz gleich, ob gesetzlich oder durch regionale Behörden angeordnet, gerecht.

Nur mit dem CE-Kennzeichen ausgezeichnete Rettungswesten erfüllen die Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union, die wiederum auf die PSA-Verordnung zurückgeht, die Produkte in verschiedene Risikokategorien einteilt. Für Rettungswesten gilt die Kategorie III.

Obwohl Schwimmwesten durch die Vorschriften der Europäischen Union sehr gut geregelt sind, gibt es in Deutschland jedoch keine einheitliche gesetzliche Verpflichtung, diese Rettungswesten mitzuführen. Es gibt lediglich Empfehlungen verschiedener Interessengruppen im Bereich Wassersport, eine Schwimmweste immer mitzuführen.

Auch mit Rettungsweste gibt es zwar keinen kompletten Unfallschutz, jedoch steht jeder Wassersportler in der Verantwortung, die bevorstehende Fahrt gut vorzubereiten und die Rettungsausrüstung, zu der auch eine Schwimmweste gehören sollte, auf das entsprechende Wassersportgebiet vorzubereiten.

Küstengewässer bringen unterschiedliche Gefahren wie Wind, Wellen, Gezeiten und starke Strömung mit sich. Insbesondere in Gewässern, die eine starke Strömung aufweisen, ist der Zeitrahmen, in dem Hilfe nach einer Kenterung eintritt, häufig sehr groß.

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Wassersportler sollten Ihren Versicherungsschutz berücksichtigen

Was bei Wildwasserfahrten bereits Standard ist, sollte auch für alle anderen Wassersportbereiche gelten: das Mitführen einer Schwimmweste in jeder Situation, die auch bei extremer Kälter in der Zeit von November bis April Leben retten kann.

Auch wenn für die zuvor genannten Situationen keine Schwimmwestenpflicht besteht, sollten Wassersportler ihren Versicherungsschutz berücksichtigen.

Bei Unfallversicherungen kann der Versicherungsschutz entfallen, wenn der Versicherer dem verunglückten Versicherungsnehmer Fahrlässigkeit nachweisen kann, die immer dann eintritt, wenn leichte oder schwere Unfallverletzungen infolge von Kentern bei Mitführen einer Schwimmweste hätten vermieden beziehungsweise verringert werden können.

Schwimmwestenpflicht nach Bundesland: Schifffahrtsverordnungen der Bundesländer

Auch wenn es nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Schwimmwestenpflicht in Deutschland gibt, sollten Bootsführer die Verordnungen für die Schifffahrt auf schiffbaren Gewässern der einzelnen Bundesländer kennen, denn hier ist eine Schwimmwestenpflicht auf gecharterten Booten meistens Pflicht, insbesondere auf den großen Gewässern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Betroffen sind natürlich auch die Nord- und Ostseeküste und größere Seen in Bayern.

Rettungswestenpflicht ist "Ländersache"

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels ist die Pflicht zur Rettungsweste (noch) Ländersache und wird entweder vom jeweiligen Bundesland oder je nach Gewässer geregelt.

Die meisten Befahrungsregeln werden von Behörden (Land, Landkreis, Kommune) aufgestellt, der Bund erlässt Verkehrsvorschriften für Schifffahrtsstraßen, denn diese dienen in erster Linie dem Gütertransport.

Es kann auch vorkommen, dass Gewässer kurzfristig gesperrt werden. Und natürlich gibt es abhängig von der Wassersportarten Abweichungen, weswegen man sich zusätzlich vor Ort informieren sollte. Dieser Beitrag soll einen Überblick schaffen, garantiert jedoch keine Richtigkeit.

Es gibt jedoch eine Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO), die nur für die Binnenschifffahrt gilt. §1.08 Absatz 6 BinSchStrO und Artikel 13.08 ES-TRIN (Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe) regeln die Voraussetzungen für Rettungswesten an Bord für Binnenschiffe.

“Die Mitglieder der Besatzung und die sonstigen Personen an Bord müssen in folgenden Fällen Rettungswesten nach Artikel 13.08 Nummer 2 ES-TRIN tragen


a) beim An- und Vonbordgehen, sofern Absturzgefahr ins Wasser besteht,

b) bei Aufenthalt in einem Beiboot,

c) bei einer Arbeit außenbords und

d) bei einem Aufenthalt oder einer Arbeit an Deck oder im Gangbord, sofern Schanzkleider von mindestens 90 cm Höhe nicht vorhanden oder Geländer nach Nummer 5 nicht durchgehend gesetzt sind.


Die Mitglieder der Besatzung dürfen Außenbordarbeiten nur bei einem stillliegenden Fahrzeug und nur dann durchführen, wenn durch den übrigen Schiffsverkehr keine Gefährdung zu erwarten ist. “

Pflicht zur Schwimmweste in Baden-Württemberg

Für das Bundesland Baden-Württemberg konnten wir keine Verordnung zur Rettungswestenpflicht finden.

Jedoch gibt es vom Ministerium für Kultur, Jugend und Sport ein veröffentlichtes Dokument. In diesem steht, dass das Tragen von Schwimmwesten beim Paddeln – d.h. bei Kajak und Kanu und wohl auch beim Stand Up Paddling – Pflicht ist.

Rettungswestenpflicht in Bayern

In Bayern gibt es eine Verordnung für die Schifffahrt auf den bayerischen Gewässern (Schifffahrtsordnung – SchO) von 2005. Diese besagt:

Nicht unsinkbare Fahrgastschiffe müssen für die zulässige Anzahl von Fahrgästen geeignete Rettungsmittel (Schwimmwesten, schwimmfähige Sitzkissen, Kunststoffblöcke, schwimmfähige Einrichtungsgegenstände, Rettungsflöße o. ä. Rettungsmittel) griffbereit mitführen. Für die Besatzung von Fahrgastschiffen und Güterschiffen muß je Besatzungsmitglied eine Schwimmweste an Bord sein.

§18 Absatz 1 SchO

Außerdem hat die Polizei Bayern ein Dokument veröffentlicht, in dem steht, dass für “jede an Bord befindliche Person ein Rettungsmittel (z.B. Rettungsweste vorhanden sein” muss.

Der Bodensee ist internationales Gewässer, weswegen die Schifffahrt dort von einer eigenen Schifffahrtsordnung geregelt ist. Diese nennt sich die Bodensee-Schifffahrt-Ordnung (BSO). Gemäß “Art. 13.20 Absatz 3 Rettungsmittel”:

“Auf folgenden Fahrzeugen muss für jede an Bord befindliche Person mit einem Körpergewicht von 40 kg oder mehr eine Rettungsweste mit Kragen mit mindestens 100 N Auftrieb mitgeführt werden:

a. Vergnügungsfahrzeuge mit Maschinenantrieb;

b. Fahrzeuge der Berufsfischer;

c. Ruderboote, die sich außerhalb der Uferzone (Art. 6.11 Abs. 1) aufhalten, ausgenommen Rennruderboote;

d. Segelfahrzeuge.

Für jede an Bord befindliche Person mit einem Körpergewicht von weniger als 40 kg muss auf Fahrzeugen nach Absatz 3 eine geeignete Rettungsweste mit Kragen mit entsprechendem Auftrieb vorhanden sein.”

Gibt es eine Pflicht zur Rettungsweste in Berlin?

Für das Bundesland Berlin konnten wir keine Schifffahrtsordnung finden, die zum Mitführen von Rettungswesten verpflichtet, weswegen hier wohl das Bundesgesetz anzuwenden ist.

ABER:

Der Vorstand des LKV Berlin hat auf seiner Sitzung am 15. Oktober 2008 beschlossen, dass vom 15.10 eines jeden Jahres bis zum 15.04. des nächsten Jahres für alle Mitglieder des Landes-Kanu-Verband (LKV) Berlins die Pflicht besteht, bei der Ausübung des Kanusports Schwimmwesten zu tragen. Diese Frist kann bei wärmeren oder kälteren Wetterperioden verlängert oder verkürzt werden.

Der Vorstand möchte damit ungeachtet “aller juristischen und besserwisserischen Argumentationen” ein Zeichen setzen. ” Jeder Kanute hat eine innere und eine äußere Vorbildfunktion, deren Verletzung bei Unfällen immer auf den Kanusport insgesamt zurück fällt.”, so der Vorstand.

Eine sehr vorbildliche Haltung und ein positives Beispiel. Schwimmwesten retten im Ernstfall Leben.

Welche Rettungsweste ist für mich die Richtige?

In unserem Schwimmwesten-Ratgeber, finden Sie weitere Informationen, die Ihnen dabei helfen, sich für die richtige Rettungsweste zu entscheiden. Klicken Sie dazu auf den Rettungsring.

Schwimmwestenpflicht in Brandenburg

In Brandenburg gibt es zwei Absätze, in denen das Mitführen von Rettungsmitteln erwähnt wird. Gefordert wird eine Schwimmweste von mindestens 100N für einige Fälle und automatische Rettungswesten mit mindestens 150N für andere Fälle.

Auf Fahrgastschiffen müssen für die zulässige Anzahl von Fahrgästen geeignete Rettungsmittel (Schwimmwesten, schwimmfähige Sitzkissen, Kunststoffblöcke, schwimmfähige Einrichtungsgegenstände, Rettungsflöße oder ähnliche Rettungsmittel) mit einem Mindestauftrieb entsprechend EN 395 von 100 Newton je Person griffbereit mitgeführt werden. Vor Antritt der Fahrt hat der Schiffsführer des Fahrgastschiffes die Fahrgäste über die konkreten Stauplätze und die Anwendung der Einzelrettungsmittel zu informieren.

§36 I Landesschiffahrtsverordnung (LSchiffV) des Landes Brandenburg

In diesem Fall sind Schwimmwesten mit 100N mitzuführen.

Für Besatzungen von Fahrgast-, Güterschiffen und schwimmenden Anlagen muss je Besatzungsmitglied eine automatisch aufblasbare Rettungsweste an Bord sein.

§36 II Landesschiffahrtsverordnung (LSchiffV) des Landes Brandenburg

Hier wird eine automatisch aufblasbare Rettungsweste gefordert, die meist 150N aufweist.

Wie sieht es mit einer Schwimmwestenpflicht in Bremen aus?

Für Bremen konnten wir keine Verordnungen für eine Rettungswestenpflicht finden. Es gilt wohl das Bundesgesetz. Und somit wohl keine Pflicht zur Rettungsweste.

Hat Hamburg eine Rettungswestenpflicht?

In Hamburg ist eine Pflicht schon länger umstritten. Spätestens nach dem tragischen Unfall eines 13-jährigen Jungen, der im April 2013 mit seinem Ruderboot auf der Alster kenterte und ertrank. Daraufhin starteten Hamburger Ruderer eine Offensive für mehr Sicherheit im Wassersport. Mit Erfolg.

Der Hamburger Ruderverband verständigte sich jetzt darauf, dass es aber einer Wassertemperatur von unter 15 Grad Celsius eine Schwimmwestenpflicht für kenterungsgefährdete Boote gibt. Für Schüler (im Schulunterricht) gilt jedoch eine jahresübergreifende Tragepflicht.

“Eine generelle und undifferenzierte Schwimmwestenpflicht für Jedermann wäre unverhältnismäßig, da sie beim Rudern stören und die Bewegungsfreiheit behindern würde”, so der Vorsitzende.

Übrigens: “Die Temperaturmessung soll künftig an der Lombardsbrücke zwischen Binnen- und Außenalster mehrmals täglich stattfinden und im Internet für Wassersportler abrufbar sein.”

Hessen und die Schwimmwestenpflicht

Beim Schulrudern ist die Rettungsweste verpflichtend. Und gemäß kanu-hessen.de dürfen Kanadier, Kanus, Kajaks, Ruder- und Tretboote nur mit Rettungswesten bzw. Schwimmwesten in den Schiffstunnel einfahren sowie die Koppelschleuse durchfahren. Auf der Webseite gibt es außerdem weitere hilfreiche Informationen.

Schwimmwestenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat keine eigene Landesschifffahrtsverordnung (Stand 02/2020). Deswegen gilt wohl die Binnenschifffahrtsverordnung uneingeschränkt in diesem Bundesland. Und das heißt, dass es wohl keine Pflicht zum Tragen einer Schwimmweste gibt.

Niedersachsen und die Schwimmwestenpflicht

In Niedersachsen muss für Anfänger im Rudern und Kanufahren ein Rettungsgerät vorhanden sein und beim Befahren von Bundeswasserstraßen mit Ruderbooten sollen Rettungswesten getragen werden. Jedoch kann darauf unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden.

Nordrhein-Westfalen: Schwimmwestenpflicht?

In Nordrhein-Westfalen muss beim Betreiben von Ruder-Schulsport im Anfängerstadium auf Fließgewässern bei Schiffsverkehr eine geeignete Rettungsweste bzw. Schwimmhilfe getragen werden.

Zudem gibt es am Unterbacher See wohl eine Schwimmwestenpflicht. Fraglich ist jedoch, ob dort kontrolliert wird.

Rheinland-Pfalz und eine Rettungswesten-Pflicht

Für Rheinland-Pfalz konnten wir keine Pflicht finden, eine Rettungsweste zu tragen. Es gilt wohl das Bundesgesetz.

Saarland & Schwimmwestenpflicht

Auch für das Saarland konnten wir keine gesonderte Pflicht finden.

Sachsen: Wie sieht es mit der Schwimmwestenpflicht aus?

Wie auch im Saarland gibt es hier wohl keine gesonderte Regelung.

Sachsen-Anhalt: Wohl keine Schwimmwestenpflicht

Für Sachsen-Anhalt konnten wir keine Schwimmwestenpflicht finden.

Schleswig-Holstein und die Schwimmwestenpflicht

Die schleswig-holsteinische Schulbehörde hat für den Rudersport in der Schule veranlasst, dass wenn die Wassertemperatur unter zehn Grad Celsius liegt, eine Rettungsweste für Schüler ausnahmslos Pflicht sind.

Und auch die Wasserschutzpolizei wünscht sich mehr Sicherheitsbewusstsein. Sie fordert Schwimmwesten an Bord.

Thüringen: Keine Schwimmwestenpflicht?

Auch für Thüringen konnten wir keine Pflicht zur Rettungsweste finden.

Schwimmwestenpflicht beim Kanu, Kajak, Paddeln & Stand-Up-Paddling

Da das SUP, Paddeln, Kajak und Kanu zu den Kanu-Disziplinen gehört, gelten alle Befahrungsregeln des Deutschen Kanu-Verbands (DKV) auch für Stand-Up-Paddler.

Deswegen sollten Sie immer zuerst die Befahrungsregeln des DKV für das jeweilige Gewässer suchen: Hier geht es zu den Befahrungsregeln. Der DKV hat auch eine eigene App namens “CANUA – Die App für alle Paddler”, die Gewässer-Informationen anzeigen soll.

Gemäß dem Merkblatt der Vereinigung der Schifffahrtsämter sind Stand Up Paddler in der Schweiz verpflichtet, eine auch als Rettungsweste bezeichnete Schwimmweste mitzuführen, wenn sie sich mehr als 300 Meter vom Ufer entfernen.

Die Schwimmweste ist mit Namen und Anschrift des Besitzers zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung dient nicht nur dazu, um eventuell verloren gegangene Schwimmesten den jeweiligen Eigentümern zuzuordnen, sondern auch dazu, Umweltbelastungen durch herrenloste Rettungswesten zu vermeiden.

Am Gardasee herrscht Schwimmwestenpflicht

Sobald Sie mehr als 300 Meter von der Küste entfernt sind, gilt am Gardasee eine Schwimmwestenpflicht. Das gilt für Skipper, Stand-Up-Paddler und selbst Surfer. Weitere Informationen hierzu stellt der ADAC bereit, der die Informationen sauber aufführt.

Am Gardasee sollten Sie deshalb immer auf eine Schwimmweste setzen. Eine Fahrt ohne Schwimmweste kann schnell teuer werden. Bis zu 172 Euro kostet die Tour ohne Schwimmweste, falls die Polizei Sie erwischt. Und das kommt durchaus vor.





































So sieht die Situation in unseren Nachbarstaaten aus

In Norwegen besteht seit dem 1. Mai 2015 ein Schwimmwestenpflicht für Insassen von Booten mit einer Länge bis zu acht Metern (§ 23 SmåbåtlovenI).

In Dänemark existiert zwar eine Schwimmwestenpflicht, jedoch ohne den Zusatz „gesetzlich“. Wer öfters in Dänemark Urlaub macht, dem fällt auf, dass dort kaum jemand Schwimmwesten beim Wassersport trägt außer einige Dänen. Eine Kontrolle erfolgt nicht, wird jedoch eine offizielle Bergung nach dem Kentern notwendig und das Unfallopfer trägt keine Schwimmweste, kann das teuer werden, da der Einsatz dann aus eigener Tasche zu zahlen ist.

In Schweden besteht eine Schwimmwestenpflicht für Kajak-Verleiher, deren Einhaltung jedoch genauso wie in Dänemark kaum kontrolliert wird. Eine Schwimmwestenpflicht für Wassersportler besteht jedoch nicht.

In Frankreich existiert gleichfalls keine Schwimmwestenpflicht, jedoch eine empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung in den unterschiedlichen Gewässern.

In Spanien ist das Tragen von Rettungswesten gesetzlich verpflichtend, ganz gleich, ob es sich um Küsten- oder Binnengewässer oder kleinere Seen handelt.

Für die Anrainerstaaten der Donau, Deutschland, Österreich, Ungarn, Rumänien, Slowakei gelten lokale, als Sonderbestimmungen bezeichnete Schifffahrtsregeln, die zwar allgemeine Vorschriften zur Sicherheit der Gäste an Bord unterschiedlicher Schiffstypen enthalten, eine Schwimmwestenpflicht ist jedoch nicht erwähnt.



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